Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta eingeleitet. Der Verdacht besteht, dass die Gestaltung der Dienste und ihre Algorithmen bei Kindern Suchtverhalten auslösen könnten. Es gibt auch Zweifel, ob Meta ausreichend den Regeln zum Jugendschutz nachkommt.
Die EU-Kommission eröffnet das Verfahren aufgrund von Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz. Es besteht die Befürchtung, dass die Dienste und Algorithmen von Meta bei Minderjährigen Suchtverhalten auslösen könnten. Es wird darüber hinaus bezweifelt, ob Meta den Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, und weitere Beweise werden gesammelt.
Es steht noch kein endgültiges Ergebnis fest, aber die Einleitung des Verfahrens deutet darauf hin, dass die EU-Kommission die Bedenken bezüglich der Auswirkungen von Meta-Diensten auf Minderjährige ernst nimmt und die Einhaltung der Jugendschutzregeln überprüft.