Die Hamburger Bürgerschaft hat mit einer Mehrheit für ein Verbot der Gesichtsverhüllung an Schulen gestimmt. Das Verbot betrifft hauptsächlich das Tragen von Gesichtsschleiern im Unterricht, wobei Ausnahmen für das Tragen von Kopftüchern und Schutzmasken gelten. Die Entscheidung basiert auf einem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen und wurde trotz Kritik von anderen Fraktionen angenommen.
Es sind etwa zehn Fälle von Gesichtsschleiern an Hamburger Schulen bekannt. Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020, wonach einer Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers nicht untersagt werden könne, spielte eine Rolle in der Debatte. Ähnliche Verbote wurden bereits in anderen Bundesländern umgesetzt, was zu uneinheitlichen Regelungen in ganz Deutschland führt.
Die Entscheidung zur Verbotsregelung stieß auf Kritik von anderen Fraktionen, die Zusatzanträge zur Erweiterung des Verbots einbrachten, jedoch keine Mehrheit erlangten. Die Debatte um Gesichtsverhüllung an Schulen bleibt somit weiterhin ein Thema mit uneinheitlicher Regelung und unterschiedlichen Standpunkten der beteiligten Parteien.