Niedersachsens Wissenschaftsminister plant eine Gesetzesänderung, die es Hochschulen erleichtern soll, bei Fällen von Antisemitismus Exmatrikulationen durchzuführen. Dies kündigte der Minister in einer Pressekonferenz an. Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Hochschulleitungen mehr Befugnisse im Umgang mit antisemitischen Vorfällen zu geben und eine schnellere Exmatrikulation in solchen Fällen zu ermöglichen.
Der Minister betonte jedoch die Sensibilität bei einem Eingriff in die Rechte der Betroffenen und betonte, dass eine Exmatrikulation immer das letzte Mittel sein sollte. Er erklärte zudem, dass er aufgrund dieser Sensibilität nicht mit vielen Exmatrikulationen rechne. Dennoch sei die Gesetzesänderung seiner Ansicht nach notwendig, um ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen.
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Gesetzesänderung berücksichtigt werden soll, sind die relevanten Kriterien und Rechtsgrundlagen für eine Exmatrikulation. Zudem wurden die Aktivitäten von Anti-Israel-Aktivisten an Hochschulen als ein besorgniserregender Trend erwähnt.
Der Minister äußerte außerdem seine Einschätzung zu potenziellen Exmatrikulationen an Hochschulen und betonte, dass das Thema Antisemitismus an Hochschulen unterschiedlich intensiv betrachtet werde. Er forderte einen sensiblen Austausch zum Thema Antisemitismus an Hochschulen und betonte den Handlungsbedarf für einen verstärkten Dialog und ein entschiedenes Vorgehen gegen Antisemitismus.
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