Björn Höcke, Mitglied der AfD, wurde vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verurteilt. Der Grund dafür war die Verwendung der verbotenen Nazi-Parole ‚Alles für Deutschland‘ in einer Wahlkampfrede. Das Gericht befand, dass Höcke die Parole bewusst eingesetzt hatte und verurteilte ihn entsprechend. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 10.000 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.
Höcke beteuerte während des Prozesses seine Unschuld und bezeichnete sich selbst als politisch Verfolgter. In einer kontroversen Entwicklung sorgte die Aussage des Historikers Karlheinz Weißmann im Prozess für Debatten über politische Neutralität.
Das Urteil wirft Fragen zur politischen Ausrichtung und Neutralität auf. Es zeigt die kritische Auseinandersetzung mit der Verwendung verbotener Nazi-Parolen und die Bewertung von politischen Aussagen.