Sonntag, 08.09.2024

Was müssen Mieter jetzt für den TV-Empfang bei der Änderung des Kabelfernsehens tun?

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Uwe Simon
Uwe Simon
Uwe Simon ist ein erfahrener Politikredakteur, der mit seiner Präzision und Gründlichkeit überzeugt.

Neue Gesetzesänderung in Hessen führt dazu, dass Mieter sich ab dem 1. Juli selbst um ihre Kabelfernsehverträge kümmern müssen, da Vermieter die Kosten nicht mehr über Nebenkostenabrechnungen weitergeben können. Dies hat Auswirkungen auf die Kosten, die Wahlfreiheit der Verbraucher und die Methoden einiger Kabelanbieter.

In Hessen gibt es 3,1 Millionen Haushalte. Vermieter können Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr über Nebenkostenabrechnung weitergeben. Mieter müssen eigene Kabelverträge abschließen oder riskieren schwarzen Bildschirm. Die Kosten pro Anschluss werden im Schnitt um etwa drei Euro im Monat steigen. Anbieter wie Vodafone und Pyur dominieren den Markt. Vermieter haben bis Ende Juni Sonderkündigungsrecht bei den Kabelanbietern. Verbraucher könnten monatliche Kosten von 30 oder gar 40 Euro haben. Kabelnetzwechsel nicht möglich, da nur ein Anbieter vor Ort ist. Einige Kabelanbieter wenden zweifelhafte Methoden an, um neue Kunden zu gewinnen.

Die Gesetzesänderung führt zu finanziellen Konsequenzen für Vermieter und Mieter, erhöhten Kosten und eingeschränkter Wahlfreiheit für Verbraucher sowie fragwürdigen Geschäftspraktiken einiger Kabelanbieter.

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