Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Partei zeigt wenig Respekt für Menschen mit Migrationshintergrund und Muslime und wird als verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar eingestuft. Die AfD hat sich in den letzten Jahren stetig weiter radikalisiert.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster erlaubt es dem Verfassungsschutz, die AfD zu beobachten. Ein ‚maßgeblicher Teil‘ der AfD respektiert Menschen mit Migrationshintergrund und Muslime nicht als vollwertige deutsche Staatsbürger. Die Partei hat sich in den letzten Jahren stetig weiter radikalisiert. Dieses Urteil zeigt, dass die AfD wenig Respekt für den Rechtsstaat und die liberale Demokratie hat. Es verdeutlicht auch, dass die Partei sich immer weiter radikalisiert hat.