Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ bezeichnen darf. Diese Entscheidung könnte den Weg für eine Hochstufung der Partei als „gesichert extremistische Bestrebung“ ebnen und somit weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte zuvor die AfD und die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft. Dieser Schritt wurde nun vom Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster bestätigt, was dem Verfassungsschutz ermöglicht, die AfD weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
Die Entscheidung des OVG Münster könnte somit den Weg für ein mögliches Parteiverbotsverfahren ebnen. Die Anwälte der AfD haben bereits angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen, während das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ eine Mahnwache in der Nähe des OVG plant.