Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Politiker und JA-Chef Hannes Gnauck aufgehoben. Dadurch ergeben sich Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche gegen Gnauck sowie eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr. Die Aufhebung der Immunität von Gnauck erfolgte parallel zur Aufhebung der Immunität von Petr Bystron, gegen den ebenfalls Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche laufen.
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) stuft Gnauck als „Extremisten“ ein, was zusätzlich zu den laufenden Ermittlungen gegen ihn belastend ist. Es gab auch Durchsuchungen bei Bystron, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehen.
Die Entscheidung des Bundestags und die laufenden Ermittlungen werfen ein negatives Licht auf die betroffenen AfD-Politiker und die Partei insgesamt. Die Kritik an Gnaucks Vertretung der AfD im Verteidigungsausschuss verstärkt die öffentliche Debatte über die politische Ausrichtung der AfD.