Das Gutachten des Seegerichtshofs in Hamburg bestätigt, dass Meereserwärmung auch als Meeresverschmutzung angesehen werden kann. Neun kleine Inselstaaten hatten das Gutachten beantragt und wurden in ihrer Klage vor dem Seegerichtshof bestätigt. Das Gutachten betont die Verpflichtung zu effektivem Klimaschutz gemäß dem UN-Seerechts-Übereinkommen und legt nahe, dass Staaten Maßnahmen ergreifen müssen, um die Meeresverschmutzung durch menschengemachte Treibhausgase zu vermeiden, zu vermindern und zu kontrollieren. Entwicklungsländer sollten dabei besonders unterstützt werden, insbesondere, wenn sie existenziell bedroht sind.
Das Gutachten ist zwar rechtlich nicht bindend, kann aber als Grundlage für Klagen gegen einzelne Vertragsstaaten genutzt werden. Es kann auch als Ansporn dienen, um verstärkte Maßnahmen zum Schutz der Meere und des Klimas zu ergreifen.