Die bevorstehende Europawahl 2024 in Deutschland ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Dieser Artikel erläutert die Funktionsweise der Briefwahl, die relevanten Fristen und Verfahren sowie die Auswertung der Briefwahlergebnisse.
Antragstellung: Der Antrag auf Briefwahlunterlagen erfolgt über die Wahlbenachrichtigung oder bei der Gemeinde. EU-Bürgerinnen und -Bürger können die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beantragen, um von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Funktionsweise der Briefwahl: Die Stimmabgabe per Briefwahl erfordert das Ausfüllen und Zusenden spezifischer Unterlagen. Es ist wichtig, fristgerecht die Briefwahlunterlagen zu erhalten und zurückzusenden, um sicherzustellen, dass die Briefwahl berücksichtigt wird.
Fristen: Die fristgerechte Antragstellung und Stimmabgabe sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Briefwahl berücksichtigt wird und im vorläufigen Wahlergebnis einfließt.
Kosten: Kosten für die Briefwahl fallen nur bei Versand aus dem Ausland an, was EU-Bürgerinnen und -Bürger beachten sollten.
Auswertung der Briefwahlergebnisse: Die Auswertung der Briefwahlergebnisse erfolgt durch Briefwahlvorstände und wird im vorläufigen Ergebnis berücksichtigt.