Der AfD-Politiker Tino Chrupalla ist mit seinem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Straftat in Verbindung mit dem Stichvorfall bei einer Wahlkampfveranstaltung festgestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach intensiven Ermittlungen fest, dass es keinen Verdacht auf eine Straftat gibt. Tests auf Vergiftung verliefen negativ, und es liegen keine konkreten Hinweise auf den Täter vor. Trotz dieser Ergebnisse legte Tino Chrupalla vergeblich Einspruch ein und stellte einen unzulässigen Antrag auf Klageerzwingung.
Das Oberlandesgericht (OLG) wies den Antrag von Chrupalla zurück und erklärte, dass keine Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt werden können. Somit ist der Vorfall rechtlich abgeschlossen, ohne belastbare Beweise für eine Straftat.