Die AfD-Politikerin und Moderatorin Marie-Thérèse Kaiser wurde in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Gerichtsentscheidung bezog sich auf ihre pauschalen Aussagen gegenüber Afghanistan-Flüchtlingen, die als „Gruppenvergewaltiger“ bezeichnet wurden. Dies führte zu einer Geldstrafe von 6000 Euro und ihrer Vorstrafenregistrierung. Trotz des Urteils beabsichtigt Kaiser, Revision einzulegen, und äußerte Vertrauensverlust in den Rechtsstaat.
Das Gericht argumentierte, dass Kaisers Äußerungen den Hass gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen aufgestachelt haben, was eine klare Verletzung der Menschenwürde darstellt. Ihre Verurteilung und die geplante Revision werfen wichtige Fragen hinsichtlich Meinungsfreiheit und Menschenwürde auf, und spiegeln die anhaltenden Kontroversen und Spannungen in der politischen Landschaft wider.