Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und die Führer der Hamas beantragt. Die Anträge wurden aufgrund von mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Gaza gestellt. Chefankläger Karim Khan ist für die Anträge verantwortlich.
Die Begründung für die Haftbefehle umfasst Vorwürfe wie das Aushungern von Zivilisten, willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe. Sowohl in Israel als auch in Gaza wurden die Anträge scharf kritisiert.
Mögliche Folgen eines Haftbefehls könnten eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit Netanjahus in den Vertragsstaaten des Gerichts sein. Der weitere Prozessverlauf hängt von der Entscheidung des Voruntersuchungsausschusses ab und könnte auch zu diplomatischen Reaktionen seitens anderer Staaten führen.
Die Haftbefehle haben daher sowohl diplomatische als auch praktische Konsequenzen und werden den weiteren Prozessverlauf maßgeblich beeinflussen.