Ab dem 1. Januar 2025 treten strengere Abgasvorschriften für alte Kaminöfen in Kraft. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Kaminöfen maximal 0,15g Feinstaub und 4g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen dürfen. Diese Maßnahme betrifft eine hohe Anzahl von Öfen in Privathaushalten, insbesondere in Hessen, wo rund 200.000 Kaminöfen die neuen Grenzwerte nicht erfüllen.
Bundesweit sind sogar 1,9 Millionen Einzelraumfeuerstätten von den verschärften Vorschriften betroffen. Besitzer solcher Öfen müssen damit rechnen, dass bei Nichtnachrüstung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Um festzustellen, ob ihr Ofen den Anforderungen entspricht, wird empfohlen, das Typenschild zu überprüfen oder den Schornsteinfeger zu konsultieren.
Eigentümer betroffener Kaminöfen sollten zeitnah handeln und prüfen, ob eine Nachrüstung erforderlich ist, um möglichen Bußgeldern vorzubeugen. Die Bereitschaft zur Anpassung der Anlagen an die neuen Umweltvorschriften ist bei den Betreibern hoch, da der Schutz der Luftqualität und die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte zunehmend in den Fokus rücken.