Die Offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine spezielle Form der Personengesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter haften dabei unbeschränkt für die Gesellschaftsschulden. Im Vergleich zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die OHG auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet, was sie zu einer der Rechtsformen macht, die besonders für Unternehmen geeignet ist, die eine größere Größe oder einen professionellen Charakter anstreben.
In einer OHG erfolgt die Geschäftsführung in der Regel durch alle Gesellschafter, die eine Einzelgeschäftsführung ausüben können, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wird etwas anderes geregelt. Bei der Gründung einer OHG ist es wichtig, das Vermögen der Gesellschaft und die individuellen Vermögen der Gesellschafter zu berücksichtigen, da diese in direktem Zusammenhang mit den Haftungsfragen stehen. Somit vereint die OHG die Vorteile einer flexiblen Unternehmensstruktur mit den Anforderungen an ein Handelsgewerbe, was sie zu einer interessanten Rechtsform für viele Unternehmer macht.
Gründungsvoraussetzungen einer OHG
Für die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind mehrere Voraussetzungen zu beachten. Zunächst müssen mindestens zwei Gesellschafter zusammenkommen, um die Gesellschaft ins Leben zu rufen. Diese Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und bringen ihr Fachwissen sowie Kapital in die OHG ein. Ein zentraler Bestandteil der Gründung ist der Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. Darin wird auch die gemeinsame Firma definiert, unter der die OHG operiert. Um als OHG zu agieren, bedarf es eines Handelsgewerbes, weswegen die Gesellschaft schon zu Beginn auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sein muss. Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend, denn die OHG zählt zu den Personengesellschaften, was bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen. Ein gemeinsamer Zweck sollte klar im Gesellschaftsvertrag formuliert sein, um den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zu setzen. Die Gründung einer OHG erfordert somit sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung, um den langfristigen Erfolg der Gesellschaft zu gewährleisten.
Haftung und Rechte der Gesellschafter
Die Haftung der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen der Gesellschafter zur Begleichung von Forderungen der Gesellschaftsgläubiger herangezogen werden können. Im Gegensatz zu einer Kommanditgesellschaft (KG) gibt es in der OHG keine Unterscheidung zwischen Komplementären und Kommanditisten, da alle Gesellschafter die gleiche Haftung tragen. Diese Gesamtschuldnerschaft verlangt von den Gesellschaftern, dass sie sich ihrer Pflichten und Rechte bewusst sind, denn die Verantwortung ist nicht nur auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Die Gesellschafter haben das Recht, an Entscheidungen der Gesellschaft teilzunehmen und sind für die Geschäftsführung verantwortlich. Diese Rechtsform der Personengesellschaft bietet also nicht nur vielfältige rechtliche Möglichkeiten, sondern auch erhebliche Risiken, die im Vorfeld gut bedacht werden müssen, um eine gesunde und rechtssichere Unternehmensführung zu gewährleisten.
Steuern und Vorteile der OHG
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) bietet verschiedene steuerliche Vorteile und Herausforderungen. Als Personengesellschaft weist sie eine besondere steuerliche Behandlung auf: Gesellschafter erzielen gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Einkommenssteuer. Die Gewinnermittlung erfolgt meist nach dem Betriebsvermögen, wodurch die Gesellschafter individuelle Steuersätze zahlen, abhängig von ihrem persönlichen Einkommen. Dies kann ein Vorteil sein, da die Steuerlast im Vergleich zu juristischen Personen oft geringer ist.
Ein weiterer Vorteil der OHG liegt in der flexiblen Gestaltung der Gesellschafterstruktur: Es sind beliebig viele Gesellschafter möglich, die gemeinsam das Handelsgewerbe betreiben. Jedoch haften sie unbeschränkt, was auch zu Nachteilen führen kann, insbesondere im Insolvenzfall. Gerichtsurteile belegen häufig die Risiken, die mit der Haftung verbunden sind, da Gesellschafter auch für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich in Anspruch genommen werden können.
Die Auflösung einer OHG kann unkompliziert gestaltet werden, jedoch müssen die Gesellschafter dabei die finanziellen Verpflichtungen im Auge behalten. Insgesamt erfordert die OHG sowohl spezielle Rechte als auch Pflichten der Gesellschafter, die bei der Gründung und im laufenden Betrieb berücksichtigt werden sollten. Häufige Fragen zur OHG betreffen die Haftung und die steuerlichen Aspekte, die entscheidend für die wirtschaftliche Planung sind.